Scheinwerfer (Zusatz)
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Rechtliches: erlaubt sind an einem Krad zusätzlich zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fernlicht- und ein Nebelscheinwerfer. Nicht erlaubt sind 2 zusätzliche Fernscheinwerfer oder ein zusätzlicher Fern- und 2 Nebelscheinwerfer. Genaueres in diesem [ PDF ] oder in Beamtendeutsch [ PDF ] Warum zusätzliche Beleuchtung? Man kann da sicherlich geteilter Meinung sein. Für mich waren folgende Gedanken ausschlaggebend, das Krad mit zusätzlicher Beleuchtung auszustatten: Eine Farbe wie dieses schimmelgrün, ist, wie auch silbern, hellgrau o. ä Farben, bei Schmuddelwetter nicht optimal kontrastreich zu erkennen. Und vom neuen Schwarz ganz zu schweigen. Das kann jeder selbst in Dämmerungszeiten einmal beobachten, wenn Fahrzeuge mit solchen Farben z. B. an der Ampel stehen. Was in der Stadt nicht ganz so tragisch ist, wird auf der Schnellstraße/Autobahn dann schon unschöner und evtl. gefährlicher. Jetzt kann man natürlich sagen: Motorräder sind ja verpflichtet auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Ja, das ist richtig, doch ein Blick von einer Autobahnbrücke zeigt, dass sich auch auf bundesdeutschen BABs sich inzwischen ein erheblicher Teil der Autofahrer mit eingeschaltetem Licht befinden, die den Aufmerksamkeitswert einer eingeschalteten Beleuchtung für sich nutzen. In anderen europäischen Ländern ist das Fahren auf Autobahnen, und zum Teil auch schon außerhalb von geschlossenen Ortschaften, sowieso Pflicht. Diskussionen zu diesem Thema lassen auch in Deutschland vermuten, dass es nicht mehr lange dauert, bis im Rahmen der mühsam geliebten europäischen Harmonisierung auch bei uns das Fahren mit Licht zur Pflicht wird. Damit ist der einstmals ausschließlich den Motorradfahrern zugedachte zusätzliche Aufmerksamkeitswert dahin, ein Motorrad nur noch eine Lampe unter vielen… Ob die Aufrüstung der Beleuchtungseinrichtungen nötig und der einzig gangbare Weg ist, den optischen Vorsprung wieder zu erreichen, mag jeder für sich selbst entscheiden, ich sehe da im Moment keine praktikable Alternative, auch wenn z. B. der Einsatz der Nebelbeleuchtung ohne Nebel nicht ganz legal ist. Welche Lampen und wohin? Zur möglichen Auswahl als Zusatzscheinwerfer - stehen:
- Fernscheinwerfer Da – wie schon erwähnt – nur ein Fernscheinwerfer erlaubt ist, würde eine Anbringung und der Betrieb eines Scheinwerfers ein „schiefes“ optisches Erscheinungsbild ergeben. Also kommt für mich nur eine paarweise Lampenanordnung in Frage. In einschlägigen Foren und Katalogen von Zubehöranbietern werden div. Stellen und Möglichkeiten zur Befestigung der zusätzlichen Lampen gezeigt. Für eine RT wird der Einbau unter der Verkleidungsnase oberhalb des Vorderrades gerne genommen. Für Nebelleuchten ein ungünstiger Platz, sollen diese doch möglichst tief montiert sein. Bei anderen Modellen wird eine Anbringung an Sturzbügeln schon serienmäßig angeboten. So eine Möglichkeit gibt es für eine RT leider nicht. Außerdem kann eine gleichmäßige Ausleuchtung der Fahrbahn von dort aus nicht erfolgen, da der Motorradkörper durch die Verkleidung das Lichtfeld teilt. Aber mir geht es ja auch nicht um ein „Mehr“ an Licht sondern um ein „Mehr“ an Aufmerksamkeit. Aber wohin damit? Also ist auch hier wieder Eigeninitiative gefragt. Die sah beim Schimmelchen wie folgt aus… Da der Vorbesitzer die Zylinder schon mit einem Zylinderschutz ausgestattet hatte, stachen mir die bei einem Sturz wenig hilfreichen Kunststoffteile sofort ins Auge. Abmachen oder dranlassen war die Frage, aber vielleicht konnte man sie ja auch noch anderweitig mitbenutzen, nämlich als Lampenträger. |
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